Probearbeiten: Ist nichts anderes abgemacht, gibt es einen Lohn

Für Probearbeit gibt es grundsätzlich Lohn, ausser es ist etwas anderes abgemacht. Hier erfahren, Sie, welche Aussnahmen möglich sind.
Für Probearbeit gibt es grundsätzlich Lohn, ausser es ist etwas anderes abgemacht. Hier erfahren, Sie, welche Aussnahmen möglich sind.