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Konfliktkündigung: Was müssen Sie als Arbeitgeber beachten?

In der Schweiz gilt Kündigungsfreiheit, d.h. es braucht keinen bestimmten Grund und kein bestimmtes Verfahren für eine Kündigung. Trotzdem gilt es, ein paar Sachen zu beachten. So darf eine Kündigung nicht missbräuchlich sein. Das wäre es zum Beispiel in einer Konfliktsituation zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, wenn der Arbeitgeber vor der Kündigung nicht alle zumutbaren Schlichtungsmassnahmen ergriffen hätte. Die Details dazu bespricht dieser Artikel.

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